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28/02/2019

Reform der Grunderwerbsteuer bei Share Deals

Die Finanzminister der Länder haben laut einer Pressemeldung des Hessischen Finanzministeriums am 29. November 2018 einen erneuten Beschluss zur Reform der Grunderwerbsteuer im Hinblick auf Share Deals gefasst. Demnach sollen die am 21. Juni 2018 beschlossenen Reformvorschläge aufgegriffen und im Wesentlichen weiterverfolgt werden. Ein Gesetzesentwurf liegt nun seit Anfang 2019 vor.

Wie schon jetzt bei Personengesellschaften soll künftig auch bei Kapitalgesellschaften der Verkäufer in nennenswertem Umfang beteiligt bleiben müssen. Ein kompletter Erwerb einer Objektgesellschaft durch einen Investor und seinen mitgebrachten Co-Investor ist künftig nicht mehr möglich. Damit werden Share-Deals erschwert und für Eigentümer unattraktiver, da sie mit der Reform einen Anteil von mehr als einem Zehntel halten müssten. Denn zum anderen wird die für das Auslösen der Grunderwerbsteuer relevante Beteiligungshöhe bei sämtlichen Ergänzungstatbeständen von derzeit 95% auf künftig 90% der Anteile abgesenkt.

Als dritte Maßnahme sollen die derzeitigen Fünfjahresfristen in den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes auf zehn Jahre verlängert werden. Damit dürfen künftig die restlichen Minderheitsanteile erst nach Ablauf einer Dekade übertragen werden. 

Quellen:

https://www.zia-deutschland.de/positionen/grunderwerbsteuer-reform-und-share-deals/

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw07-pa-bau-share-deals/587592

https://www.sueddeutsche.de/geld/share-deals-ausgetrickst-1.4310668