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02/06/2020

Neue Regelung der Maklergebühren

Der Bundestag hat das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beschlossen. Käufer von Einfamilienhäusern und von Eigentumswohnungen müssen künftig höchstens die Hälfte der Maklercourtage zahlen. Ziel des Gesetzes ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten.

Wichtig: Die neuen Regeln gelten nur, wenn der Käufer der Immobilie als Privatperson handelt. Findet der Immobilienkauf in einem gewerblichen Rahmen statt, können die Maklerkosten weiterhin anderweitig aufgeteilt werden.